AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wiechers Fußballschule:
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der „Wiechers Fußballschule“ (nachstehend Anbieter genannt) geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, indem er das Angebot des Anbieters annimmt. Die Annahme des Angebots seitens des Kunden bedarf keiner weiteren Bestätigung zum Wirksamwerden des Vertrags. Die Anmeldung kann per Post, Fax, Internet oder Email vorgenommen werden. Die Anmeldung kann nur von einem bzw. den Erziehungsberechtigten des entsprechenden Teilnehmers durchgeführt und bestätigt werden. Die verbindliche Anmeldung und damit die Annahme des Vertrages erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung des Teilnehmers stimmen der Anmeldende bzw. die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers den AGB zu
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.wiechers-fussballschule.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
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3. Durchführung
Für die Dauer der Leistung von „Wiechers Fußballschule“ übertragen die Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertretern dem Stützpunktleiter von „Wiechers Fußballschule“ die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern von „Wiechers Fußballschule“ Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Stützpunktleiter von „Wiechers Fußballschule“, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle von „Wiechers Fußballschule“.
4. Bezahlung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine gesonderte Anmeldebestätigung auf der nochmals die Zahlungsbedingungen aufgelistet sind. Die Teilnahmegebühr der gebuchten Veranstaltung ist im Voraus zu entrichten. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden.
5. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Campbeginn werden 30,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Campbeginn werden 30% des Teilnahmepreises fällig.
Wird innerhalb der letzten Wochen vor Campbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten.
Wird die Campteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, von einem vom Teilnehmer oder einem von diesem zu vertretenden Grund abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
6. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers/der Teilnehmerin verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Camps den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der Fußballschule sind dem jeweiligen Trainer oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Wiechers Fußballschule führen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp: Wird ein Fußballcamp von der Wiechers Fußballschule mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b) Einhaltung der Campregeln: Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer/die Teilnehmerin bei schweren Verstößen gegen die Campregeln (z.B. Drogen- u. Alkoholgenuß, Vandalismus etc.) auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Eine Erstattung des gezahlten Betrages ist in diesem Falle ausgeschlossen.
8. Haftung des Anbieters
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers / der Teilnehmerin bzw. des/der für ihn/sie handelnden Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Wegen höherer Gewalt, Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die „Wiechers Fußballschule“ keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen. Die „Wiechers Fußballschule“ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die „Wiechers Fußballschule“ haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden (Hin- & Rückweg zur Veranstaltung), Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten (Flurschäden) und für Schäden jeglicher Art (z.B. parkende Autos, Gebäude, etc.) vor, während und nach ihren Leistungen.
9. Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
10. Versicherungen
Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers /der Teilnehmerin. Die TeilnehmerInnen sind nicht über den Anbieter versichert.
11. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. seine/ihre Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. seine/ihre Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
12. Foto- und Filmrechte
Die TeilnehmerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte/n erklären sich mit der Anmeldung zu der Veranstaltung damit einverstanden, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die Wiechers Fußballschule, sowie die von der Fußballschule mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
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13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
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